Wanderratte Haltung

Das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren stellt ganz klare Anforderungen an die Haltung von Wanderratten. Für ein bis zwei Tiere ist eine Grundfläche von mindestens 2 qm vorgesehen, mit jedem weiteren Tier sind 20% mehr Grundfläche hinzuzurechnen. Da auch Wanderratten Rudeltiere sind, müssen diese mindestens zu Dritt gehalten werden. Bei drei Tieren wären wir dann bei 2,4 qm. Bei vier Tieren wären es 2,8 qm.  Bei einer Gruppe von sieben Tieren wären wir da bei 4 qm Grundfläche! Und damit ist die reine Bodenfläche gemeint, keine Etagen. Bei der Höhe sieht das Gutachten 1 m für ausreichend.   Da Wanderratten aus den gemäßigten Klimazonen stammen ist eine ganzjährige Außenhaltung bei geeignetem Schutz vor Witterung und Fressfeinden zulässig. (Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungSaeugetiere.pdf?__blob=publicationFile)

Diese Haltungsanforderungen lassen sich durchaus umsetzten. Allerdings sind ALLE Wildtiere in Deutschland geschützt! Wanderratten unterliegen dem Naturschutzgesetz.

 

Bundesnaturschutzgesetz

    § 39
 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,

 3.

Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

 

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

 

Das sind Gesetze! Das ist keine Empfehlung, das man es so machen könnte. Wanderratten sind Wildtiere und fallen somit unter das Naturschutzgesetz und ihre Haltung in Privathand ist verboten! Somit erübrigt es sich hier, weiter auf die Haltung der Wanderratte einzugehen, da die behördlich befugten Wildtierstationen wissen, was sie tun und der Rest darf einfach nicht!